OLG Düsseldorf, 13.11.2014, I-15 U 46/14
Widerrufsrecht im Online-Shop
Eine Klausel „Bitte geben Sie die Artikel, die von ... versandt werden, nur online über das Rückrufzentrum zurück“, stellt eine für den Verbraucher erkennbare Bitte dar, die das Rückgaberecht des Verbrauchers nicht einschränkt. Eine solche Klausel („Bitte“) ist daher nicht unzulässig und damit auch nicht wettbewerbswidrig.