OLG München, 08.10.2014, 29 W 1935/14
Lieferzeitangabe
Wird die Lieferzeit mit „ca 2–4 Werktage" angegeben, so ist dies ausreichend bestimmt, insb deswegen, weil damit auch der späteste Endtermin klar festgelegt ist, bis zu dem der Unternehmer liefern muss, nämlich spätestens nach vier Tagen.