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OLG München, Beschluss 08.10.2014, 29 W 1935/14 – Lieferzeitangabe

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2015/63ZIIR 2015, 273 Heft 3 v. 1.9.2015

OLG München, 08.10.2014, 29 W 1935/14
Lieferzeitangabe

Wird die Lieferzeit mit „ca 2–4 Werktage" angegeben, so ist dies ausreichend bestimmt, insb deswegen, weil damit auch der späteste Endtermin klar festgelegt ist, bis zu dem der Unternehmer liefern muss, nämlich spätestens nach vier Tagen.

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