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Informationsfreiheitsgesetz

TagungsberichteSimon Plösch/Evelyne PutzZfV 2026/6ZfV 2026, 61 Heft 1 v. 18.3.2026

Am 1. September 2025 traten das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie dessen verfassungsrechtliche Grundlage, Art 22a B-VG, in Kraft. Gleichzeitig wurde die Amtsverschwiegenheit nach Art 20 Abs 3 B-VG außer Kraft gesetzt. Mit der Neugestaltung der Informationsfreiheit wich die Amtsverschwiegenheit einer verfassungsrechtlichen Pflicht zur Informationsveröffentlichung sowie einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Zugang zu Informationen. Anlässlich dieses Paradigmenwechsels vom Amtsgeheimnis hin zu einem grundrechtlich abgesicherten Informationszugang fand am 12. September 2025 eine von Maria Bertel (Universität Graz) und Claudia Fuchs (WU Wien) organisierte Tagung an der WU Wien statt. Im Zentrum der Vorträge standen Konturen der Geheimhaltungsgründe und des Rechtsschutzes sowie Schnittstellen- und Zukunftsfragen. Der Tenor lautete: Über die Wirksamkeit des IFG entscheiden praxistaugliche Abwägungsstandards und effektive Rechtsschutzmechanismen.

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