vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Stellung der Wahlbehörden im Verfassungsgefüge

AbhandlungenSimon BaumgartnerZfV 2026/1ZfV 2026, 3 Heft 1 v. 18.3.2026

Für die Durchführung bundesweiter Wahlen sind seit der Wahlordnung für die Konstituierende Nationalversammlung kollegiale "Wahlbehörden" eingerichtet. Obwohl diese Organe in der Praxis wohl seit jeher als weisungsfrei angesehen werden, fehlt es an einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage dafür. Art 20 Abs 2 Z 7 B-VG ermächtigt den einfachen Gesetzgeber zwar, Organe zur Durchführung und Leitung von Wahlen von Weisungen freizustellen, die Wahlordnungen machen von dieser Möglichkeit allerdings keinen Gebrauch. Ob Wahlbehörden tatsächlich als weisungsfreie Organe ausgestaltet sind, erfordert daher eine vertiefte Analyse.**Dieser Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder. Soweit personenbezogene Bezeichnungen verwendet werden, sind diese als geschlechtsneutral zu verstehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte