Verwaltungsgerichte haben ihre Entscheidung mit den wesentlichen Entscheidungsgründen in der Regel mündlich zu verkünden. Diese grundsätzliche Verpflichtung entfällt nur unter gewissen Voraussetzungen. Da sich im Zusammenhang mit dem Themenkomplex der Verkündung interessante Fragen ergeben, verfolgt der vorliegende Beitrag das Ziel, zunächst das Regelungssystem und die Rechtswirkungen mündlich verkündeter Entscheidungen darzustellen und dann mögliche Antworten auf diese Fragestellungen auszuloten.*

