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Neuerungen in asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren: Wo das Verbot an seine Grenzen stößt

AbhandlungenVeronika Andrés/Magar SalamaZfV 2025/10ZfV 2025, 105 Heft 2 v. 30.6.2025

Das Neuerungsverbot gemäß § 20 BFA-VG soll verhindern, dass im Beschwerdeverfahren neue Tatsachen und Beweismittel erstmals vorgebracht werden. Ziel dieser Regelung ist es, Verfahren zu beschleunigen und Missbrauch vorzubeugen, um das Asylsystem zu entlasten. In der Praxis führt die Anwendung jedoch oft zu rechtlichen Unsicherheiten und Herausforderungen. Der Beitrag beleuchtet, wie das Neuerungsverbot in der Praxis, insbesondere unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung geforderten Prüfung der Missbrauchsabsicht, angewendet wird und welche Schwierigkeiten dabei auftreten.

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