vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Wiederholung vereinheitlichter Verwaltungsverfahrensvorschriften in Materiengesetzen

AbhandlungenNikolaus HandigZfV 2025/3ZfV 2025, 23 Heft 1 v. 25.3.2025

Von einheitlichen Verwaltungsverfahrensvorschriften des Bundes darf nach Art 11 Abs 2 B-VG in Materiengesetzen des Bundes und der Länder nur abgewichen werden, wenn dies zur Regelung des Gegenstandes erforderlich ist. Aber dürfen indes gleichlautende Bestimmungen, also Wiederholungen des Inhalts von vereinheitlichten Verwaltungsverfahrensvorschriften, materiengesetzlich festgelegt werden? Diese Frage, die auch im Hinblick auf die übrigen von der Bedarfskompetenz erfassten Bereiche und für Art 136 Abs 2 B-VG von Bedeutung ist, findet im B-VG keine explizite Antwort, wird vom VfGH bejaht, in der Literatur verneint - und in diesem Beitrag beleuchtet.**Mein herzlicher Dank gilt Matthias Lukan, der mich - ohne es zu wissen - zu diesem Beitrag inspiriert und denselben durch wertvolle Anmerkungen und wertschätzende Kritik ganz wesentlich verbessert hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte