Durch die am 1. Jänner 2014 in Kraft getretene Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurde das System des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes grundlegend geändert. Diese Änderung war durch den Ausbau der unionsrechtlich geforderten Rechtsschutzgewährleistung (insbesondere Einführung des Art 47 EU-Grundrechtecharta) erforderlich geworden. Damit einher ging eine "Kräfteverschiebung" hin zur Gerichtsbarkeit (anstatt Unabhängige Verwaltungssenate bzw viele sonstige weisungsfreie Verwaltungsbehörden nun Verwaltungsgerichte erster Instanz), was allgemein nicht nur als ein Umbruch im Rechtsschutzsystem, sondern auch als ein bedeutender Ausbau des österreichischen Rechtsstaats gilt.