Das Habilitationsverfahren stellt ein Markenzeichen im deutschen, österreichischen und schweizerischen Universitätsraum dar. Im Gegensatz etwa zum Berufungsverfahren handelt es sich beim Habilitationsverfahren um ein Verwaltungsverfahren, das durch Bescheid erledigt wird. Diese Einordnung geht mit verfassungs- und verwaltungsverfahrensrechtlichen Fragestellungen einher, die in diesem Beitrag behandelt werden.*