Ein System der Verhältniswahl, wie es auch für die Wahl des Gemeindevorstandes vorgesehen ist, setzt stets die Umrechnung von Stimmen in Mandate voraus, was mit Hilfe so genannter Sitzzuteilungs- oder Stimmenverrechnungsverfahren geschieht. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der rechtlichen Ausgestaltung dieser "wahlmathematischen" Verfahren. Im Fokus liegen dabei Fragestellungen, die sich auf Grund der Besonderheiten der Wahl des Gemeindevorstandes ergeben.