Immer wieder, auch in jüngerer Zeit, machen Skandale um den Umgang mit Tieren in Schlachthöfen, (güteversiegelten) Massentierhaltungsbetrieben und bei Tiertransporten weite Teile der Gesellschaft betroffen. Dabei baute das Tierschutzpaket 2022 den Tierschutz erst unlängst aus. So darf man Küken zwar offiziell nicht mehr "schreddern", während Hühner zufolge medialer Berichterstattung im Alltag der Massentierhaltung offenbar unter die Räder von Traktoren geraten. Abgesehen von seiner tatsächlichen Wirkmacht lässt sich freilich auch sonst über die Reichweite des Tierschutzrechts trefflich streiten. So gilt zwar mittlerweile ein Vollspaltbodenverbot - für bestehende Ställe ist allerdings eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2040 vorgesehen, um nur einen geläufigen Kritikpunkt zu nennen.