Die Demokratie ist neben der Rechtsstaatlichkeit einer der zentralen Grundwerte der Europäischen Union. Art 10 Abs 1 EUV legt ein System der repräsentativen Demokratie fest. Die enge institutionelle Verbindung zwischen Union und Mitgliedstaaten erfordert zur Verwirklichung dieses Systems ein umfängliches Zusammenwirken beider Ebenen. Dies wird am Beispiel der vier zentralen Beschlussfassungsorgane1 klar. Der ordnungsgemäße Ablauf von Wahlen, ein möglicher Mandatsverlust sowie die rechtliche und politische Verantwortlichkeit sind überwiegend im nationalen Recht geregelt. Dieser Beitrag untersucht, wie die Mitgliedstaaten bei der Sicherstellung der demokratischen Legitimation der Unionsorgane mitzuwirken haben und welche Vorgaben ihnen dabei unmittelbar vom Unionsrecht sowie von den Grundrechten auferlegt werden.2