Das in Österreich herkömmlich als "Subventionsrecht" bezeichnete Beihilfenrecht war schon immer Gegenstand der Beschäftigung im Rahmen des öffentlichen Rechts. Wie man in der Biographie von Thomas Olechowski nachlesen kann, hat sogar Hans Kelsen am Beginn seiner Karriere Untersuchungen zu Fragen der Wirtschaftsförderung angestellt. War die Förderungsgewährung in Österreich zuvor in erster Linie den allgemeinen Vorgaben der Privatwirtschaftsverwaltung unterworfen, so brachte der EU-Beitritt eine weitgehende Determinierung durch eine Vielzahl unionsrechtlicher Vorschriften.