Die derzeitige Corona-Pandemie ist individuell sowie für unsere Gesellschaft, die Wirtschaft und im Besonderen das Gesundheitswesen eine enorme Herausforderung. In diesem Zusammenhang ist jeder und jede Einzelne mehr oder weniger von rechtlichen Maßnahmen betroffen, die eine jedenfalls in jüngerer Vergangenheit kaum gekannte Tragweite haben (können). Das ",Seuchenrecht‘, das in Österreich ein historisch gewachsenes Flickwerk ist" (so Hiersche, RECHTaktuell, 7/8 2020, 18) und bis zum Beginn des Jahres 2020 eher ein Schattendasein geführt hat, ist plötzlich wichtig geworden und ins Zentrum des Interesses gerückt - nicht nur in der persönlichen Wahrnehmung und in der politischen sowie der medialen Kommunikation, sondern auch in Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit sowie in der rechtswissenschaftlichen Literatur.