Die Titelfrage kann nicht so verstanden werden, dass die (parlamentarische) Gesetzgebung der Länder - aus welchen Gründen auch immer - völlig abgeschafft werden könnte. Denn dadurch würden, wie das Referat von Anna Gamper (51) richtig aufzeigt, Bundesstaat und Bundesverfassung völlig beseitigt, was dem gegenwärtigen Trend zu mehr Föderalismus in Europa in keiner Weise entspräche. Wie die Einführung von Erich Pürgy deutlich macht, hängt der Zustand der Landesgesetzgebung wesentlich von der Art der Kompetenzverteilung ab, die in Österreich stark zersplittert ist und kaum auf die regionalen Ordnungsaufgaben der Länder Bedacht nimmt. Dazu kommt der Druck aus der Umsetzung des Unionsrechts, die eine Harmonisierung von Bundes- und Landesgesetzgebung voraussetzt. Darüber hinaus herrscht auch in Österreich - wie in allen Bundesstaaten - ein starker ökonomischer und sozialer Druck zu einheitlichen Regelungen ("unitarischer Bundesstaat"), was die zentralistische Kompetenzverteilung noch weiter durch Koordinations- und Kooperationslösungen überhöht (12, 16, 18).