Die unionsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis von VwG sind vielschichtig. Sie reichen von den allgemeinen Vorgaben der Verfahrensautonomie, beschränkt durch das Äquivalenz- und Effektivitätsgebot, des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes und des Anwendungsvorrangs hin zu spezifischen Anforderungen in Bezug auf die Sachverhalts-, Rechts- und Ermessenskontrolle. Darüber hinaus wird zunehmend auch die Frage von Kassatorik oder Reformatorik aufgeworfen. Der vorliegende Beitrag unternimmt den Versuch, diese Fragen, die nicht zuletzt eine rechtsstaatliche Dimension aufweisen, anhand älterer und neuerer Rechtsprechung insbesondere des EuGH einzuordnen.