Auch wenn das B-VG vor kurzem 100 Jahre alt geworden ist, muss sich ein zu diesem Zeitpunkt erscheinender neuer Kommentar zum Bundesverfassungsrecht dennoch die Frage gefallen lassen, welchen Mehrwert er bringt. Die Herausgeber wissen um diese Frage und geben daher gleich am Beginn des Vorworts Auskunft darüber, welche Ziele der neue Kommentar verfolgt. Es geht um einen wissenschaftlich fundierten Zugang zum Bundesverfassungsrecht, beruhend auf zwei Leitlinien: Das Werk soll einerseits einen einbändigen "Handkommentar" darstellen (was bei knapp über 2.000 Seiten nur noch mit Dünndruckpapier gelungen ist) und andererseits soll gesteigerte Aufmerksamkeit auf die Rechtsfragen gelegt werden, die in der täglichen Befassung mit dem Bundesverfassungsrecht besondere Relevanz haben.