Mit 1. Jänner 2015 ist eine umfassende Novelle zum Untersuchungsausschussrecht des Nationalrates in Kraft getreten, im Rahmen derer nicht nur die verfassungsgesetzlichen Bestimmungen für Untersuchungsausschüsse in Art 53 B-VG neu gefasst wurden, sondern auch das Verfahrensrecht der Untersuchungsausschüsse, das sich überwiegend in Anlage 1 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975, der Verfahrungsordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO-UA) findet, grundlegend geändert und in weitreichenden Teilen gänzlich neu gestaltet wurde.