Staatszielbestimmungen werden in der Literatur als verfassungsrechtliche Handlungsaufträge an die Legislative gedeutet. Der folgende Beitrag nimmt dieses Verständnis zum Ausgangspunkt und geht der Frage nach, auf welche Weise Staatszielbestimmungen des österreichischen Verfassungsrechts zur Effektuierung gewisser materieller Fachrationalitäten in Bezug auf die Legislative wirken können.