Verfahrensbeschleunigung bei Großprojekten ist ein Dauerthema1 seit den neunziger Jahren. Untätigkeit kann der Politik nicht vorgeworfen werden. Wie beim Standort-Entwicklungsgesetz unter Beweis gestellt, scheute sie dabei auch massive Widerstände nicht.2 Trotz der Maßnahmen ist bei den Verfahrensdauern keine Verbesserung festzustellen. Handlungsbedarf sah die Europäische Union bereits 2013. Ihre Energie-Infrastruktur-Verordnung privilegiert durch Rechtsakt ausgewiesene Projekte. Ist die (demnächst auszubauende)3 unionsrechtliche Schwester, auch im Lichte des wegweisenden VwGH-Urteils vom 15. Oktober 2020 zur Salzburg-Leitung, das kraftvollere Beschleunigungsinstrument für Großvorhaben als das Standort-Entwicklungsgesetz?