Der so genannte "Ibiza-Untersuchungsausschuss" betreffend die "mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung", der aktuell läuft und der unter anderem die Vorbereitung von Gesetzgebungsverfahren untersucht, gibt (wieder einmal) Anlass dazu, sich näher damit zu beschäftigen, wen und was parlamentarische Untersuchungsausschüsse prüfen dürfen. Konkret stellt sich die Frage, ob die gesetzesvorbereitende Tätigkeit der Verwaltung oder, vereinfacht gesagt, das Zustandekommen der Regierungsvorlage vom Kontrollgegenstand gemäß Art 53 Abs 2 B-VG erfasst ist oder nicht.