Die österreichische Rechtsordnung sieht an zahlreichen Stellen eine Angelobung als Voraussetzung für den Antritt und die Ausübung einer Organfunktion vor. Der vorliegende Beitrag untersucht diese Gelöbniserfordernisse auf ihre Form und Funktion und systematisiert die daraus gewonnenen Erkenntnisse. Diese Untersuchung kommt zum Ergebnis, dass das Gelöbnis nicht immer (nur) genuin rechtliche Funktionen erfüllt, sondern daneben auch auf faktischem Wege hilft, die Rechtmäßigkeit des Handelns staatlicher Organe zu garantieren.