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Lässt die Verfassung die Einführung einer Vollkonzentration für Linienvorhaben des Bundes zu?

AbhandlungenEwald WiederinZfV 2020/33ZfV 2020, 329 Heft 4 v. 11.12.2020

Ein Vorhaben, eine Genehmigung: Kann die Bundesgesetzgebung diesem Grundsatz de constitutione lata auch für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken zum Durchbruch verhelfen, oder muss zuvor die Verfassung geändert werden? Der vorliegende Beitrag**Der Beitrag basiert auf einem Rechtsgutachten, das der Verfasser im Dezember 2019 dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) erstattet hat. legt zum einen dar, dass die Umweltverträglichkeitsprüfungskompetenzen des Bundes zwar weit reichen, die Einführung einer Genehmigungskonzentration aber am Ende doch nicht tragen. Zum anderen zeigt er de constitutione ferenda Möglichkeiten auf, wie sich eine Vollkonzentration systemkonform realisieren ließe.

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