Ein Vorhaben, eine Genehmigung: Kann die Bundesgesetzgebung diesem Grundsatz de constitutione lata auch für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken zum Durchbruch verhelfen, oder muss zuvor die Verfassung geändert werden? Der vorliegende Beitrag* legt zum einen dar, dass die Umweltverträglichkeitsprüfungskompetenzen des Bundes zwar weit reichen, die Einführung einer Genehmigungskonzentration aber am Ende doch nicht tragen. Zum anderen zeigt er de constitutione ferenda Möglichkeiten auf, wie sich eine Vollkonzentration systemkonform realisieren ließe.