Sind Anti-Doping-Reglements und die mit ihnen einhergehenden Verfahren und Praktiken verwaltungsrechtlich relevant? Traditionell wurde diese Frage wohl eher verneint, beharrten doch die Verbände auf ihrer Autonomie (bei gleichzeitiger, umfassender staatlicher Förderung). Da aber der Anti-Doping-Kampf seit 2007 vom österreichischen1 und seit 2015 zugleich vom deutschen Gesetzgeber2 erfasst ist, können auch staatliche Stellen Normadressaten sein, zusätzlich zu den Verbänden und ihren verschiedenen (privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich verfassten) Geschäftspartnern. Freilich werden jedoch weitgehend Normen durch nationale Gesetzgebung umgesetzt, die im Rahmen einer internationalen Nichtregierungsorganisation, der World Anti-Doping-Agency (WADA) - durch "das externe Sportrecht als Rahmengestaltung seitens des staatlichen Gesetzgebers"3 - entstanden sind. Denn obgleich die Hälfte der WADA-Gremien mit Regierungsvertretern besetzt ist, bleibt die WADA eine Nichtregierungsorganisation (NRO), und deren World Anti-Doping Code (WADC) wird nur mittelbar durch ein UNESCO-Übereinkommen4 ins nationale Recht "integriert".5 Für die Verwaltungsabläufe beachtlich bleibt somit lediglich der nationale Rechtsrahmen, der indes teilweise rechtspolitisch eigentümliche Ziele und Vorstellungen umzusetzen hat.6 Diesen österreichischen nationalen Rahmen zu systematisieren, hat sich Julia Sautner vorgenommen.