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"Anhängige Verfahren sind nach den bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen"

AbhandlungenGeorg EisenbergerZfV 2020/15ZfV 2020, 144 Heft 2 v. 31.7.2020

Über die Kunst, verständliche und (nach)vollziehbare Übergangsbestimmungen zu normieren, dargestellt am Negativbeispiel des kürzlich in Kraft getretenen § 119r Steiermärkisches Baugesetz.

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