Über die Kunst, verständliche und (nach)vollziehbare Übergangsbestimmungen zu normieren, dargestellt am Negativbeispiel des kürzlich in Kraft getretenen § 119r Steiermärkisches Baugesetz.
Über die Kunst, verständliche und (nach)vollziehbare Übergangsbestimmungen zu normieren, dargestellt am Negativbeispiel des kürzlich in Kraft getretenen § 119r Steiermärkisches Baugesetz.