Im Finanzmarktaufsichtsrecht finden sich vielfältige Sonderregelungen, die die Rechtswirkungen von Bescheiden im Vergleich zu den im AVG und VwGVG vorgesehenen Regelungen adaptieren. Dabei geht der Gesetzgeber mit Verweis auf unionsrechtliche Vorgaben an die Grenzen des rechtsstaatlich Vertretbaren und sogar darüber hinaus.