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Das Gemeindegut als Rechtsproblem. Ein verfassungswidriger Rechtszustand als Folge der Aufrechterhaltung einer gesetzlosen Eigentumsentziehung? Von Heinrich Kienberger. Verlag LexisNexis, Wien 2018. XII, 75 Seiten, broschiert, € 38,-.

FachliteraturBearbeiter: Eberhard W. LangZfV 2019/28ZfV 2019, 277 Heft 3 v. 8.10.2019

Das Erk des VfGH vom 11. 6. 2008, VfSlg 18.446/2008, hatte in Tirol nicht nur für die so genannten Gemeindegutsagrargemeinschaften große Folgen. Der VfGH äußerte, wie bereits in einem Erk aus dem Jahre 1982, VfSlg 9336/1982, grundsätzliche Bedenken gegen eine durch flurverfassungsrechtliche Regulierungsverfahren bewirkte Umwandlung bloßer Nutzungsrechte am Gemeindegut in Anteilsrechte an einer Agrargemeinschaft. Denn (bloße) Nutzungsrechte an öffentlichen Sachen würden so zu Anteilsrechten und damit zu einer Teilhabe auch an der Substanz. Der VfGH legte vor allem Wert darauf, eine Regulierung hätte sich auf die Ausübung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsrechte beschränken müssen. Die Übertragung des Eigentums am Gemeindegut auf die Gemeindegutsagrargemeinschaft sei offenkundig verfassungswidrig. Sei dieser Akt jedoch rechtskräftig geworden, sei eine Art Gemeindegut entstanden, das nun "atypischerweise" im gemeinsamen Eigentum der Gemeinde und der Nutzungsberechtigten stehe und als Agrargemeinschaft organisiert sei. Einer solchen Regulierung dürfe kein überschießender, die Verhältnisse für alle Zeiten verändernder Sinn zukommen.

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