Das Standortentwicklungsgesetz (StEntG) enthält neben einigen verfahrensrechtlichen Sonderregelungen ein standardisiertes Procedere, in dessen Rahmen die Republik Österreich ein besonderes öffentliches Interesse für bestimmte - eben standortrelevante - Vorhaben identifiziert und durch die Aufnahme dieser Projekte in eine Verordnung auch nach außen hin dokumentiert. Der vorliegende Beitrag stellt diesen Teil des StEntG vor und beleuchtet vor allem die verfassungsrechtlichen Implikationen dieser Deklaration der Republik Österreich und seine konkreten Auswirkungen auf nachfolgende Genehmigungsverfahren für solche standortrelevanten Vorhaben.