Der mit 1. Dezember 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon hat das bisherige System der delegierten Rechtsetzung durch den Rat der EU und die Europäische Kommission unter Beteiligung von Ausschüssen - auch als "Komitologie" bezeichnet und nicht zuletzt durch die Abschaffung der herkömmlichen Glühbirne bekannt - auf neue vertragliche Grundlagen gestellt, nämlich die Art 290 und 291 AEUV.