§ 27 über den Prüfungsumfang der VwG ist eine Schlüsselbestimmung des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), die eminente praktische Bedeutung hat. Einer Sphinx nicht unähnlich, gibt sie Rätsel auf, an denen die erste Generation von Interpreten schier verzweifelt ist. Es gab ebenso viele Ansichten wie Stellungnahmen, im Ergebnis also viel Verwirrung und keine Orientierung, bis der VwGH erfreulich rasch in der Leitentscheidung VwSlg 19.004 A/2014 sein Verständnis der Bestimmung entwickelte und den VwG zur Beachtung vorgab. Seit der Judenplatz entschieden hat, ist das Thema erledigt. Die literarische Diskussion ist mittlerweile verstummt, so gut wie alle Autorinnen und Autoren sind auf die vom VwGH vorgegebene Linie eingeschwenkt.