Der Beitrag beruht auf einem Vortrag bei einem Festakt aus Anlass des 150-jährigen Jubiläums der Einrichtung von Bezirkshauptmannschaften in Österreich am 17. Mai 2018 in Graz. Die Bezirkshauptmannschaften wurden mit dem Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den "im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern" geschaffen. Dieser monarchische Gesetzgebungsakt bildet die Geburtsurkunde einer Institution, die die staatliche Organisation unserer Republik nach wie vor maßgeblich prägt und entscheidend zu ihrem reibungslosen Funktionieren beiträgt. Der Beitrag zeichnet die verfassungsrechtliche Entwicklung der Bezirkshauptmannschaften nach. Diese bietet bis heute ein äußerst komplexes, zum Teil geradezu verwirrendes Bild. Den einschlägigen Regelungen haftet nach wie vor der Charakter eines Provisoriums an. Dies gilt sowohl für die Frage, inwieweit die Regelung der staatlichen Verwaltung in den Ländern Bundes- oder Landessache sein soll, als auch für die Frage, ob die Bezirksverwaltung nach dem Modell der Selbstverwaltung organisiert werden soll. Darüber hinaus wirft der Beitrag einen Blick auf die Bezirkshauptmannschaften aus der Sicht der Verwaltungspraxis. Dabei werden Strukturreformen der Bezirksverwaltung, die Auswirkungen der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf die Bezirkshauptmannschaften sowie die Servicefunktion dieser Verwaltungsbehörden behandelt.