Im Frühsommer 2017 ist ein neuer Kommentar zum Unionsrecht erschienen. Die vorliegende Rezension ist Fortsetzung und der Abschluss der bereits begonnenen Besprechung dieses neuen Großkommentars; im Einklang mit dem festgelegten methodischen Fortgang wird die Rezension einzelne besonders aktuelle oder wichtige Vorschriften und Politikbereiche hervorheben und anhand dieser Kommentierungen das mehr als 6500-seitige Riesenwerk näher untersuchen.