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Der Fortbestand bewilligter, angezeigter und bewilligungsfrei ausgeführter Bauten im Falle der Änderung der Rechtslage

AbhandlungenMatthias LukanZfV 2018/11ZfV 2018, 131 Heft 2 v. 7.8.2018

Änderungen der Rechtslage wirken sich in unterschiedlicher Weise auf vollendete Bauten aus. Im Falle behördlich bewilligter Bauvorhaben löst sich der rechtskräftige Baubescheid gewissermaßen von seiner Rechtsgrundlage und der damit geschaffene Baukonsens besteht grundsätzlich fort. Bei bewilligungsfreien und anzeigepflichtigen Vorhaben stellt sich die Frage ihres Fortbestandes in besonderer Weise. Es tritt kein behördlicher Akt zwischen die maßgeblichen generellen Rechtsvorschriften und die Bauführung. Solche Bauten werden nur unter bestimmten Umständen Teil des rechtmäßigen Baubestandes, der von Änderungen der Rechtslage unberührt bleibt.

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