Am 22. 12. 2017 hat sich zum 150. Mal das Inkrafttreten des Staatsgrundgesetzes (StGG) über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger gejährt. Dieses am 22. 12. 1867 unter RGBl 142/1867 verlautbarte und als Teil der die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder konstituierenden so genannten Dezemberverfassung in Kraft getretene, mit § 16 Verfassungsbeschluss, StGBl 1/1918, in die Rechtsordnung der Republik Deutschösterreich rezipierte StGG gilt mit Ausnahme seiner Art 1 und 20 seit 10. 11. 1920 - freilich mit Unterbrechung - gemäß Art 149 B-VG als Bundesverfassungsgesetz iSd Art 44 Abs 1 B-VG und damit als Bestandteil der österreichischen Bundesverfassung, ergänzt um die mit 1. 1. 1975 bzw 16. 6. 1982 in Kraft getretenen Art 10a und 17a. Seine Entstehung ist untrennbar mit einem Namen verbunden - mit jenem von Eduard Sturm, dem vom mährischen Landtag entsandten Abgeordneten zum Reichsrat und Mitglied des Verfassungsausschusses des Abgeordnetenhauses, dem Verfasser des Ur-Entwurfes zu diesem StGG.