In Österreich spielen Grundrechte in Landesverfassungen eine sehr untergeordnete Rolle. Viele Landesverfassungen kennen keine eigenen Grundrechte oder es werden nur sehr vereinzelt Grundrechte gewährleistet. Außerdem gibt es keine Landesverfassungsgerichte, die eine eigene Dogmatik entwickeln könnten. Auch in Deutschland fristen Landesgrundrechte überwiegend ein "Schattendasein", obgleich mit den Grundrechten in den Verfassungen der deutschen Länder im Laufe ihrer Entwicklung unterschiedliche Erwartungen verbunden waren. Ihnen sind auch unterschiedliche Funktionen zugefallen. Bald nach dem Zweiten Weltkrieg haben die ersten deutschen Länder, die sich Landesverfassungen gegeben haben, eigene Landesgrundrechte aufgenommen, etwa Hessen oder Bayern. Mit ihnen war vor allem die Erwartung verbunden, eine freiheitliche Rechtsordnung in einem funktionsfähigen Rechtsstaat zu schaffen. Aber auch die Grundlagen einer eigenen Staatlichkeit zu bestimmen, an die Grundrechtsentwicklung während der Weimarer Reichsverfas-