Der von Gerald Bast zur Zeit des Übergangs zum UG 2002 begründete UG-Kurzkommentar liegt nunmehr in vierter Auflage, herausgegeben von Bettina Perthold-Stoitzner, vor. Der Kommentar gibt die Rechtslage mit Stand vom 1. Jänner 2016 wieder. Das UG 2002 wurde seit der Vorauflage, die aus 2014 datiert, viermal novelliert. Kleinere Änderungen betrafen das gemeinsame Studium der Humanmedizin an der Universität Linz und der Medizinischen Universität Graz (BGBl I 16/2014) und Anpassungen von Verweisen an die Erlassung des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 2014 (BGBl I 45/2014). Mit BGBl I 21/2015 erfolgte die Novellierung mehrerer Bereiche. So wurden etwa neue Regelungen über die geschlechtergerechte Zusammensetzung von Kollegialorganen erlassen und zusätzlich zum Gleichstellungsplan ein Frauenförderungsplan eingeführt. Eine in zweierlei Hinsicht wesentliche Novellierung des UG 2002 erfolgte mit BGBl I 131/2015. Zum einen wurden damit die bereits zuvor befristeten Regelungen über Zugangsbeschränkungen und die Studieneingangs- und Orientierungsphase bis Ende 2021 verlängert, um zu einem späteren Zeitpunkt erneut einer Evaluierung unterzogen zu werden. Zum anderen werden die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung eines neuen Tenure-Track-Modells geschaffen. Mit den genannten Novellen reagierte der Gesetzgeber auch auf praktische Probleme, die sich bei der Vollziehung der Bestimmungen des UG 2002 ergeben haben.