Die 12. Lieferung des Kommentars besteht aus zwei Teilen: Den ersten Teil bildet eine grundlegende Neuorganisation der Publikation und des äußeren Aufbaues des Gesamtwerks. Trotz der Reduktion der Textsammlung zum Verfassungsrecht auf das B-VG und seine Novellen hat dies eine Erweiterung der Sammelbände von ursprünglich fünf auf nunmehr neun Ordner zur Folge, wobei sogar den Herausgebern selbst in ihren "Hinweisen zum Aufbau des Werkes" ein Ordner (Teilband 4 des Bandes I) entgangen ist. Die umfassende Neuorganisation des Gesamtwerks wird in der Hauptsache mit dem "nunmehr erreichten kodifikatorischen Zustand des Bundesverfassungsrechts" und der grundlegenden Umgestaltung des B-VG durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 begründet; der Wegfall der umfassenden Textsammlung des Verfassungsrechts wird mit dem Rechtsinformationssystem des Bundes und dem "Nachziehen der gängigen Textausgaben des Bundesverfassungsrechts" erklärt. Hervorgehoben sei, dass die technische Bewältigung der Neuorganisation des Gesamtwerks durch eine sorgfältige, 33 Punkte umfassende "Um-und Einordnungsanleitung" sehr erleichtert wird.