Der gegenständliche Beitrag untersucht, ob einschlägige Regelungen des Sicherheitspolizeigesetzes und des - mit 1. Juli 2016 in Kraft getretenen - Polizeilichen Staatsschutzgesetzes auf den Gebrauch des World Wide Web durch die Sicherheitspolizei anwendbar sind und welche Herausforderungen sich dabei stellen.