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Grundsatzgesetzgebung und Richtlinienrechtsetzung - Zweistufige Rechtserzeugung im österreichischen Bundesstaat und im europäischen Staatenverbund

AbhandlungenThomas Kröll**Um Anmerkungen ergänzte Schriftfassung des vom Autor am 20. 1. 2016 an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) gehaltenen Habilitationsvortrages; der Vortragsstil wurde weitgehend unverändert beibehalten.ZfV 2016/13ZfV 2016, 115 Heft 2 v. 28.7.2016

Die österreichische Grundsatzgesetzgebung und die europäische Richtlinienrechtsetzung sind Formen zweistufiger Rechtserzeugung. Erscheinen diese auch auf den ersten Blick einander sehr ähnlich, erweist sich bei näherer Betrachtung ihre verfassungs- bzw primärrechtliche Ausgestaltung höchst unterschiedlich.

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