Im Jahr 2014 sind gleichzeitig mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2015 die NÖ Bauordnung 2014, das NÖ Raumordnungsgesetz 2014 und die NÖ Bautechnikverordnung 2014 (inklusive der OIB-Richtlinien 1 bis 6 in der für Niederösterreich geltenden Fassung) neu erlassen worden. Alle drei Regelungswerke haben eine grundsätzliche Überarbeitung mit einer Vielzahl inhaltlicher Änderungen - auch unter Umsetzung europarechtlicher Vorgaben - erfahren: So wurde etwa den von der RL 2010/31/EU statuierten Vorgaben über die Gesamtenergieeffizienz durch die Einführung einer Meldepflicht insbesondere von Klimaanlagen entsprochen (vgl § 16 NÖ BauO). Weiters wurden die baurechtlichen Bestimmungen aus der bisherigen NÖ Gebäudeenergieeffizienzverordnung 2008 zum Großteil in die NÖ Bautechnikverordnung 2014 übernommen und hinsichtlich der Zeitpunkte und Flächenausmaße an die RL 2010/31/EU angepasst.