Seit den Anfängen des österreichischen Datenschutzrechts im Jahr 1978 bis zum heutigen DSG 2000 hat die Komplexität der Fragestellungen deutlich zugenommen. Ob das österreichische Datenschutzrecht den vielschichtigen Herausforderungen gewachsen ist bzw inwieweit eine abschließende und dauerhafte Verrechtlichung überhaupt möglich ist, dem geht Michael Kalteis in seiner Dissertation nach.