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Zur Wahl der Verwaltungsgerichte erster Instanz zwischen kassatorischer und meritorischer Entscheidung11Der vorliegende Beitrag basiert auf einer Seminararbeit, die im Rahmen eines Judikaturseminars im Wintersemester 2014/15 an der Universität Graz entstanden ist. Für die kritische Durchsicht des Manuskripts und ihre zahlreichen wertvollen Anregungen möchte ich an dieser Stelle nicht nur dem Lehrveranstaltungsleiter, Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJur (Oxford), sondern vor allem auch meinem Lehrer, Univ.-Prof. Dr. Stefan Storr, und nicht zuletzt auch em.o.Univ-Prof. Dr. Heinz Peter Rill meinen herzlichsten Dank aussprechen.

AbhandlungenMatthias ZußnerZfV 2015/65ZfV 2015, 451 Heft 4 v. 28.1.2016

Der VwGH musste sich aus Anlass einer Beschwerde gegen die Verhängung eines Waffenverbotes nach § 12 WaffG im Rahmen einer ordentlichen Revision erstmals mit § 28 VwGVG auseinandersetzen und hat im Ergebnis Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in der Sache selbst einen prinzipiellen Vorrang gegenüber bloß kassatorischen Entscheidungen zuerkannt. Es handelt sich dabei um ein richtungsweisendes Erkenntnis in der Frage, inwieweit Verwaltungsgerichte kassatorisch oder reformatorisch zu entscheiden haben. Das gibt Anlass, die Auslegung, die der VwGH dem § 28 VwGVG gegeben hat, einer kritischen Analyse zu unterziehen.

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