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Das Recht auf Wasser - Die menschenrechtliche Verantwortung von Staaten und Unternehmen. Von Bettina Hohenwarter. NWV, Wien - Graz 2014 (Studienreihe des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte 34). 320 Seiten; € 42,80.

FachliteraturFranz OberleitnerZfV 2015/59ZfV 2015, 438 Heft 3 v. 19.11.2015

Weltweit haben 748 Millionen Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Zudem leben über 2,5 Milliarden Menschen ohne angemessene sanitäre Basisversorgung. Fehlender Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung gehören daher zu den größten sozialen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Dem gegenüber verbraucht jeder Österreicher im Durchschnitt 150 Liter Trinkwasser pro Tag; davon werden aber nur vier Liter getrunken oder zum Kochen verwendet. Dies allein zeigt schon das globale Spannungsverhältnis in der Interessenlage und im hierorts weithin fehlenden Problembewusstsein, und erklärt, warum die Frage nach einem Recht auf Wasser im nationalen Bereich keine Rolle spielt. Dennoch sind auch in Österreich trotz eines hohen Anschlussgrades an öffentliche Wasserversorgungen immer noch viele Menschen auf - hygienisch nicht immer unbedenkliche - Hausbrunnen und Quellen angewiesen. Reisende und unbehauste Personen haben praktisch überhaupt keinen Zugang zu Trinkwasser, seit die früher vielerorts anzutreffenden Auslaufbrunnen und Trinkwasserhydranten aufgelassen wurden; ein Verweis auf den Gemeingebrauch nach § 8 WRG 1959 oder auf die Gastronomie ist wenig hilfreich.

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