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Regeln für die Entstaatlichung

FestbeiträgePeter PernthalerZfV 2015/32ZfV 2015, 216 Heft 1a v. 11.6.2015

"Entstaatlichung" ist ein Prozess der Übertragung von Staatsaufgaben und Hoheitsgewalt nach innen, an unterstaatliche Rechtsträger, und nach außen, an die EU und an internationale Gemeinschaften. Die Untersuchung beschreibt die neuen Träger öffentlicher Aufgaben, analysiert die Vorgänge der Übertragung und die Ingerenzmöglichkeiten der Nationalstaaten. Diesen verbleiben auch wesentliche eigene Funktionen im neuen Mehrebenen-System der öffentlichen Aufgabenerfüllung. Die Ordnung dieses mehrstufig-pluralen Systems der Gemeinwohlverwirklichung wird unter dem neuen Paradigma der "transnationalen Verfassungsstaatlichkeit" als politische und rechtliche Wertordnungsgemeinschaft analysiert.

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