B-VG: Art 140 Abs 1 dritter Satz (Gesetzesprüfung; Drittelantrag von Mitgliedern des Wiener Landtages; Zulässigkeit nach Kundmachung auch für Bestimmungen, die erst nachfolgend in Kraft treten; teilweise Unzulässigkeit infolge ungenauen Umfanges des Anfechtungsantrages sowie fehlender Konkretisierung der Bedenken)
VfGH 10. 12. 2013, G 46/3013