AVG: § 13 Abs 1 (Anbringen; keine Umdeutung gegen den Willen der Partei; Antrag auf "Fortschreibung" der ablaufenden Konzession zum Betrieb eines Münzgewinnspielapparates; keine Antragsänderung trotz erstinstanzlich gewährtem Parteiengehör)
§ 37 (Parteiengehör)