AVG: – (Behörden, Zusammenwirken bei Erlassung einvernehmlicher Bescheide; Einvernehmen bedeutet die im Bescheid zum Ausdruck gebrachte Zustimmung)
LuftfahrtsicherheitsG 2011: § 2 Abs 4 (Sicherheitsprogramme; Durchführung von Ausbildungen durch geeignete Ausbilder oder Schulungseinrichtungen, die vom BMI im Einvernehmen mit dem BMVIT dazu ermächtigt wurden; Einvernehmen bedeutet Zustimmung; Beurteilung der Eignung)